Aufgaben und Funktionen eines Betriebsrates

Betriebsrat

Auch wenn Mitarbeiter in einem Unternehmen Angestellte sind, haben sie doch Interessen und Rechte. Diese aber auch tatsächlich gegenüber der Unternehmensführung vorzutragen oder sogar durchzusetzen, ist für einzelne Angestellte oft nur schwer möglich. Genau an dieser Stelle kommt der Betriebsrat ins Spiel. Er setzt sich aus Mitgliedern der Belegschaft zusammen und hat die Aufgabe, die Interessen und Belange aller Mitarbeiter zu vertreten.


Wie entsteht der Betriebsrat?

Das Recht auf einen Betriebsrat ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße sind die Angestellten berechtigt, einen Betriebsrat zu wählen. Wichtig ist dabei, dass mindestens fünf der wahlberechtigten Arbeitnehmer fest angestellt sind und drei von ihnen für den Rat zur Wahl stehen. Dabei muss die Initiative für eine solche Wahl immer von den Mitarbeitern selbst oder ihrer Gewerkschaft ausgehen und darf nicht vom Arbeitgeber behindert oder eingeschränkt werden.

Die Mitglieder eines Betriebsrats werden für ihre Arbeit nicht zusätzlich vergütet. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Allerdings haben sie das Recht, für die Arbeit als Betriebsrat freigestellt zu werden. Dies kann auch Seminare und Weiterbildungen umfassen, bei denen sich die Mitglieder notwendiges Wissen wie beispielsweise im Bereich Recht für ihre Tätigkeit aneignen.

Gewählt wird der Betriebsrat in der Regel für vier Jahre, wobei die Wahlen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai stattfinden. Die Arbeitgeber dürfen dabei keinen Einfluss auf die zur Wahl stehenden Personen nehmen. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Vorschriften, die bei der Wahl beachtet werden müssen. Um sich mit allen rechtlichen Auflagen rund um die Planung und Durchführung vertraut zu machen, lohnt sich ein Blick auf die umfangreichen Informationen zur Betriebswahl, die sich im Netz finden lassen. Werden Vorgaben verletzt, droht die Gefahr, dass die Wahl für ungültig erklärt wird.

Was sind die Aufgaben?

Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und werden konkret im § 80 BetrVG geregelt. Grundsätzlich geht es aber immer darum, die Interessen der Belegschaft zu vertreten, was beispielsweise folgende Aufgaben umfassen kann:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Betriebsvereinbarungen
  • Durchsetzung und Überwachung von Gleichberechtigungsaufgaben
  • Beantragung von Maßnahmen, die der Belegschaft dienen
  • Förderung von älteren Arbeitnehmern sowie schutzbedürftigen oder behinderten Personen
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familienleben und Arbeit
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Um seine Arbeit tatsächlich wahrnehmen zu können, ist der Betriebsrat mit größeren Rechten ausgestattet als die normalen Arbeitgeber. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, Angestellte von eventuell willkürlichen Entscheidungen der Unternehmensführung zu beschützen. Klassische Beispiele dafür sind Kündigungen oder Überstunden. Bei beiden muss das Unternehmen zunächst einmal den Betriebsrat informieren und ihn am Entscheidungsprozess beteiligen.

In Fällen, die sozialen und personellen Angelegenheiten umfassen, kann der Betriebsrat zudem von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass die Unternehmensführung eine Zustimmung für geplante Maßnahmen braucht. Können sich beide Seiten nicht einigen, wird eine sogenannte Einigungsstelle gebildet, welche zu einer Entscheidung kommen muss. In welchen Bereichen der Betriebsrat mitbestimmen kann, ist im § 87 BetrVG geregelt.

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