Inhaltsübersicht
Erklärung
Am letzten Wochenende haben schwere Unwetter in Deutschland für Millionenschäden gesorgt. Neben Schäden an Hausdächern waren auch mehrere tausend Kraftfahrzeuge von Hagelschlag betroffen. Erste Schätzungen der Versicherer gehen von einem Gesamtschaden von deutlich über 100 Millionen Euro aus. Hiervon entfällt ein nicht unerheblicher Teil auf die beschädigten Kraftfahrzeuge. Bei einer Teilkaskoversicherung kann der Besitzer diese Schäden seinem Versicherer melden. In der Regel bekommt er anschließend einen Termin zur Besichtigung des Schadens genannt.
Der Gute Rat
Der Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung (BVAT e.V.) rät Fahrzeugbesitzern dazu auf die richtige Reparaturmethode zu achten und den richtigen Instandsetzer zu wählen.
Unterbleibt dies, kann es neben dem Schaden als solchem zu weiterem Verdruss kommen.
Bei der Reparatur ist die „Sanfte Instandsetzung“ durch Drücken und Ziehen nach wie vor die technisch beste und für den Werterhalt des Fahrzeuges unkritischste Methode. Die Dellen werden dabei zurück verformt und die werksseitige Lackierung bleibt erhalten. Bei dem Verfahren „Vorziehen zum Lackieren“ ist dies nicht gegeben. Die Dellen werden nur teilweise vorgezogen. Die verbliebenen Unebenheiten werden durch Füllmasse, Schleifen und Überlackieren ausgeglichen. Im Extremfall kann der Korrosionsschutz beeinträchtigt oder sogar bis aufs Blech abgeschliffen werden. Dem Fahrzeugbesitzer drohen im Zweifel gravierende Nachteile wie z.B. Preisabschläge beim Wiederverkauf, Farbabweichungen in der Metallic-Lackierung oder Nachzahlungen bei der Leasingrückgabe. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ganze Bauteile wie z. B. das Dach getauscht werden sollen, weil sie angeblich nicht mehr reparabel sind.
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Fachwerkstatt aufsuchen
Geschädigte sollten bei Unklarheiten die Meinung eines Betriebes einholen, der auf die sanfte Hagelinstandsetzung spezialisiert ist. Es ist erstaunlich, was heute machbar ist. Drastische Maßnahmen der geschilderten Art sind in der Regel nicht erforderlich. Bei der Wahl des Instandsetzers sollte nicht der „Erstbeste“ sondern nur ein etablierter Instandsetzer mit belastbaren Referenzen gewählt werden, der auch nach der Reparatur noch greifbar ist. Ist er dies nicht besteht die Gefahr, dass etwaige Gewährleistungsansprüche ins Leere laufen oder das Autohaus auf dem Schaden sitzen bleibt.
Der BVAT e.V. rät Geschädigten dazu, die Reparaturmethode vorab mit der Werkstatt oder z.B. bei Verträgen mit Werkstattbindung mit dem Kfz-Versicherer abzusprechen.
Sofern der Schaden nicht mittels der sanften Methode sondern z.B. durch „Vorziehen zum Lackieren“ oder gar im Rahmen der antiquierten Methode „Spachteln und Lackieren“ beseitigt werden soll, sollten sich die Geschädigten schriftlich bestätigen lassen, dass die Werkstatt und/oder der Versicherer für reparaturbedingte Wertminderungen aufkommen.
Nachtrag und Klarstellung
In Anbetracht einer Vielzahl von Anfragen und zwecks Vermeidung von Missverständnissen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Lackierung immer dann unumgägnglich ist, wenn der Lack infolge Hagelschlags ohnehin gerissen ist. In diesen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, auch die Methode des Vorziehens zum Lackieren zum Einsatz zu bringen.