Domainregistrierung – das ist rechtlich zu beachten

Domain Registration
Domain Registration / ©tashatuvango/depositphotos.com

Um eine Website oder einen Online-Shop zugänglich zu machen, ist ein eindeutiger Domainname erforderlich. Dieser ist einzigartig und verleiht einer Webpräsenz einen Wiedererkennungswert, da keine zwei Domains identisch sein können. Ein passender und einprägsamer Domainname fördert das Vertrauen und die Bindung zur Zielgruppe. Allerdings sind bei der Domainregistrierung verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Was ist eine Domain?

Bei einer Domain handelt es sich um die Adresse, die in einen Browser eingegeben wird, um Zugang zu einer bestimmten Website zu erhalten. Sie setzt sich aus drei Teilen zusammen, die durch Punkte voneinander getrennt sind, und repräsentiert einen weltweit einmaligen Namen innerhalb des Internets.

Internetadressen basieren eigentlich auf IP-Adressen – Zahlenfolgen, die Orte im Internet bezeichnen, zum Beispiel 162.145.991.124. Diese Zahlenfolgen sind jedoch schwer zu merken. Aus diesem Grund gibt es Domainnamen, die als leichter zu merkende Alternativen zu numerischen IP-Adressen dienen. Die Umwandlung von IP-Adressen in Domainnamen obliegt DNS-Servern. DNS steht für „Domain Name System“ und ist die Grundlage für das problemlose Ansteuern von Webseiten.

Was beim Domainnamen beachtet werden sollte

Europäische und Internationale Domainendungen
Europäische und Internationale Domainendungen

Wer eine Domain kaufen und den Unternehmenserfolg ausbauen möchte, muss mehrere Aspekte beachten. Die Verwendung des eigenen Vor- und Nachnamens in der Domain ist in der Regel unproblematisch und kann besonders vorteilhaft sein, wenn man sich als persönliche Marke präsentieren möchte. Dies ist häufig bei Einzelunternehmern der Fall, die Dienstleistungen im digitalen Raum anbieten und ihren Namen als Markenzeichen verwenden.

Thematisch relevante Domainnamen sind jedoch oft die bessere Wahl. Ein einprägsamer Name mit Wiedererkennungswert ist entscheidend. Die besten Domainnamen sind einfach, kurz und prägnant, ohne überflüssige Bindestriche. Es lohnt sich zu überlegen, ob es eine klare, verständliche Abkürzung gibt und welche Schlüsselwörter das Projekt am besten repräsentieren.

Die Wahl der Domainendung sollte das Projekt angemessen widerspiegeln und insbesondere bei Unternehmen und Online-Shops ein seriöses Image vermitteln. Trotz der grundsätzlichen Freiheit bei der Namenswahl ist darauf zu achten, dass keine Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.

Markenrecht – ein Feld mit Gefahrenpotential

Screenshot Basisrecherche DPMA Register
Screenshot Basisrecherche DPMA Register

Die Verwendung von Markennamen oder Namen bekannter Unternehmen in einer eigenen Domain mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, da dies potentiellen Besuchern direkt verdeutlichen kann, mit welchen Marken sich die Webseite befasst. Beispielsweise kann eine Domain wie „adidas-xy.de“ gezielter für Produkte werben als eine allgemeinere Bezeichnung wie „sportschuhe-mustermann.de“.

Jedoch erfordert das Nutzen einer fremden Marke im eigenen Domainnamen stets die vorherige Zustimmung des Markeninhabers, der die exklusiven Rechte an seiner Marke besitzt und Dritten die Verwendung untersagen kann. Ohne eine solche Erlaubnis liegt eine Verletzung des Markenrechts vor, die ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Markeninhaber ist berechtigt, eine Abmahnung zu erteilen, und im Rahmen von Markenrechtsstreitigkeiten können Streitwerte schnell bei 100.000 Euro oder höher liegen. Im schlimmsten Fall können die finanziellen Forderungen mehrere Tausend Euro umfassen. Zusätzlich zur finanziellen Belastung kann vom Verletzer verlangt werden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Nutzung der Domain einzustellen.

Auch Namensrecht und Titelschutz spielen eine Rolle

Es ist nicht empfehlenswert, Namen von Prominenten, Städten, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in einem Domainnamen für geschäftliche Zwecke zu verwenden, es sei denn, man ist selbst der Namensinhaber. Prominente und öffentliche Einrichtungen haben ein Namensrecht, welches notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Gleiches gilt für Titel von Zeitschriften, Filmen oder Werken, die zwar einprägsam sind und Traffic generieren können, aber in der Regel dem Titelschutz unterliegen. Auch beim Betrieb von Fanseiten, die Namen von Fernsehserien oder Filmen enthalten, besteht die Gefahr, dass die Rechteinhaber Unterlassungsansprüche geltend machen. Von der Verwendung solcher geschützten Namen in der eigenen Domain sollte daher abgesehen werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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