Rechtswidrige Beantragung der Corona Unterstützung

Phishiing-E-Mails

Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind in Milliardenhöhe geflossen. Schnelle und unkomplizierte Hilfe war das Ziel. Aufgrund der Vielzahl der Anträge werden Betrugsfälle erst nach und nach aufgedeckt. Bundesweit gehen die Behörden von über 5.000 Verdachtsfällen aus. Schnelle und unbürokratische Hilfe war das Ziel. Wie dreist Kriminelle diese Ausnahmesituation ausnutzten, ist kaum fassbar.


Verschiedene Betrugsmethoden

In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden zu existierenden Unternehmen bewusst falsche Angaben gemacht. Andererseits gab es auch zahlreiche Anträge für nicht existierende oder insolvente Firmen. Teilweise arbeiteten die Täter mit gefälschten Identitäten und stellten die Anträge gleich mehrfach und in verschiedenen Bundesländern.

Doch rechtmäßige Empfänger der Soforthilfen gerieten ins Visier der Betrüger. In Bayern, Hessen und anderen Bundesländern waren Phishiing-E-Mails im Umlauf. Auf diese Weise wurde versucht, die persönlichen Daten von Antragstellern abzufischen, um die Corona-Hilfe auf andere Konten umzuleiten. Wie das bayerische Landeskriminalamt gegenüber dem Tagesspiegel berichtete, wurden zwischen 400 und 500 solcher Fake-Mails mit gefälschter E-Mail-Adresse bekannt. Dabei ersetzten die Täter in vielen Fällen die Endung „de“ durch „com“. Der Inhalt wirkte täuschend echt. Häufig wurden durch diese Betrugsmasche kleinere Beträge erbeutet. In Summe bisher 50.000 Euro.

Spektakuläre Fälle

Für besonderes Aufsehen sorgte ein Fall in Bayern. Ein 30-Jähriger hatte insgesamt 23 Anträge für Corona-Soforthilfe gestellt. Gesamthöhe: etwa eine Million Euro. In Berlin gerieten fünf Salafisten ins Visier der Ermittler, die sich insgesamt 94.000 Euro durch unberechtigte Anträge erschlichen haben sollen.

Subventionsbetrug ist eine Straftat

Betrug im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe fällt unter den Paragrafen 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Strafmaß auch höher ausfallen. Bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug sind als Höchststrafe vorgesehen.

In vielen Fällen kamen Hinweise über Kreditinstitute, die in die Zahlungen involviert waren. Aber auch durch die nachträglichen Einzelfallprüfungen wurden zahlreiche Verdachtsfälle ermittelt. Darunter auch Anträge von Kleinbetrieben und Soloselbstständigen ohne betrügerische Absichten. Wer seinen Bedarf falsch eingeschätzt hat, ist ebenso von einer Ermittlung betroffen und ist gut beraten, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg hat sich bereits auf diese Fälle spezialisiert.

Fazit

Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfe ist kein Kavaliersdelikt und auch mit einer Notlage allein nicht zu erklären oder zu rechtfertigen. Daher ist es ratsam, sich juristischen Beistand zu holen und selbst den Kontakt zu den Behörden zu suchen, bevor es zu einem Ermittlungsverfahren kommt.

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