Was ist ein Freiberufler?

Freiberuflerinn im Homeoffice
Freiberuflerin im Homeoffice / ©HayDmitriy/depositphotos.com

Ein Freiberufler ist ein selbststĂ€ndiger Unternehmer, der in spezifischen Bereichen tĂ€tig ist. In Deutschland gibt es mehrere Millionen SelbststĂ€ndige, von denen der Großteil zu den Gewerbetreibenden zĂ€hlt. Ein betrĂ€chtlicher Teil dieser SelbststĂ€ndigen, jedoch ĂŒber eine Million, fĂ€llt unter die Kategorie der Freiberufler. Die AktivitĂ€ten von Freiberuflern konzentrieren sich vor allem auf Bereiche wie Wissenschaft, Kunst, Unterricht, Erziehung und Schriftstellerei. Im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden unterliegen sie nicht der Gewerbeordnung.


Beispiele von Freiberuflern

GemĂ€ĂŸ § 18 des Einkommensteuergesetzes gehören folgende Berufe zu den freien Berufen:

  • Ärzte (einschließlich ZahnĂ€rzte, TierĂ€rzte), Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Psychologen
  • RechtsanwĂ€lte und Notare
  • WirtschaftsprĂŒfer
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • SachverstĂ€ndige
  • Journalisten, Dolmetscher und Schriftsteller
  • Wissenschaftler
  • KĂŒnstler
  • Erzieher und Lehrer

ZusĂ€tzlich zu diesen sogenannten „Katalogberufen“ gibt es andere Berufe, die als freiberuflich anerkannt sind, darunter Designer, Dozenten, EDV-Berater, Fotografen, Schauspieler und Unternehmensberater.

Wie wird man Freiberufler?

Wenn Sie ĂŒberlegen, freiberuflich tĂ€tig zu werden, mĂŒssen Sie zuerst feststellen, ob Ihre TĂ€tigkeit zu den freien Berufen gehört. Letztlich entscheidet das zustĂ€ndige Finanzamt, ob Ihre TĂ€tigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Freiberufler mĂŒssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden; eine Anmeldung beim Finanzamt ist ausreichend, wo sie auch eine Steuernummer erhalten.

Vorteile des Freiberufler-Status

Der Status eines Freiberuflers bringt einige Vorteile mit sich:

  • Keine Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung
  • Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
  • Steuerliche Vorteile, insbesondere keine Gewerbesteuer
  • Freie Zeiteinteilung
  • Nichtanwendbarkeit bestimmter HGB-Vorschriften
  • Keine verpflichtende Mitgliedschaft in der IHK

Abschließend ist es wichtig, sich zu informieren und sicherzustellen, dass die beabsichtigte TĂ€tigkeit als freiberuflich anerkannt ist, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfĂŒllt sind.

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